Güterschäden, die beim Transport von Gütern auf der Straße, der Schiene, dem Wasser oder in der Luft eingetreten sind, werden als Havarieschäden bezeichnet. Es werden grundsätzlich zwei Arten von Schäden unterschieden: Transportschäden und Lagerschäden.

Als Havariekommissar besichtigen wir Waren- und Maschinenschäden entweder direkt an der Unfallstelle oder an der Lagerstelle in der Spedition, beim Absender oder Empfänger.

Wir dokumentieren den Schaden, beurteilen die Verpackung, Verladung und Schadenursache, leiten Maßnahmen zur Schadensminderung ein und sorgen für eine bestmögliche Verwertung verunfallter Warenpartien.

Das heißt für uns, wir sind unmittelbar am Ort des Geschehens und übernehmen eine sachorientierte und neutrale Schadenbeurteilung. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Bergung und Sicherung der Ware. Hierbei versuchen wir den Schaden im Rahmen der Schadenminderungspflicht so gering wie möglich zu halten und wahren gegebenenfalls Regressansprüche gegenüber Dritten.

Aufgaben des Havariekommissars

Zu den Aufgaben eines Havariekommissars gehören …

  • gründliche Ermittlung aller für die Beurteilung des Schadenfalles relevanten Vorgänge und Fakten
  • sofortige Kontrolle aller Beförderungspapiere
  • Einleitung von Maßnahmen zur Schadenminderung
  • schnellstmögliche Verständigung des Absenders
  • bestmögliche Verwertung der Schadware (nach Zustimmung des Wareneigentümers)
  • Einschaltung von speziellen Sachverständigen
  • unverzüglicher Versand des Havarieberichts an den Versicherer
  • keine Abgabe einer Stellungnahme zur Frage der Haftung